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Familienzulagen sind als Beitrag an die zusätzlichen Leistungen gedacht, die Familien oder Einzelpersonen mit Kindern erbringen.

Es gilt der Grundsatz „pro Kind eine Zulage“. Dies bedeutet, dass nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen haben, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen.

Die Kinderzulage beträgt CHF 230.–/Monat und die Ausbildungszulage CHF 290.–/Monat.

Es besteht – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Anspruch auf Differenzzulagen, wenn bereits Zulagen in einem anderen Kanton/Land bezogen werden. Genauere Informationen finden Sie hier.

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