Beiträge
Die EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben.
- Die Beiträge belaufen sich auf 0,50% des massgebenden Erwerbseinkommens.
- Sie werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (je 0,25%) getragen.