Erhöhung der Rentenleistungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’225 auf 1’260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’450 auf 2’520 Franken. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.