Aufgabe der selbständigen Tätigkeit

Aufgabe der selbständigen Tätigkeit

    JaNein

    Hinweis zur Beitragspflicht

    Die Rentenleistungen der AHV und IV fliessen nur ungekürzt, wenn die versicherten Personen lückenlos AHV/IV/EO-Beiträge leisten.
    Üben Sie weder eine selbständige noch eine unselbständige Tätigkeit aus, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihrer Wohngemeinde als „Nichterwerbstätige“ anmelden, um Beitragslücken zu vermeiden.