Betreuungsentschädigung

Betreuungsentschädigung für ein schwer krankes oder verunfalltes Kind

 

Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist, befinden sich Eltern in einer sehr schwierigen Situation.

Ab 1. Juli 2021 hilft die Betreuungsentschädigung berufstätigen Eltern Erwerbstätigkeit und Betreuung zu vereinbaren.

Es besteht ein Anspruch auf maximal 98 Taggelder (14 Wochen), welche innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden können.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens das vor der Unterbrechung erzielt wurde, höchstens jedoch CHF 196.00 pro Tag.

Die Taggelder können zusammenhängend oder tageweise bezogen werden. Sind beide Elternteile berufstätig, so können die Tage frei untereinander aufgeteilt werden.

 

 

Anmeldung für Betreuungsentschädigung

Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung

Folgemeldung Betreuungsentschädigung

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt